ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Zuletzt aktualisiert am 20. Januar 2024

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Dienstleistungen, Angebote, Transaktionen und sonstigen Leistungen für Kunden von Walking Weddings. Alle Dienstleistungen, Angebote, Transaktionen und sonstigen Leistungen von Walking Weddings basieren ausschließlich auf diesen Vertragsbedingungen.

(2) Abweichende Vertragsbedingungen, Lieferbedingungen, Kaufbedingungen und ähnliches haben keine Gültigkeit zwischen Walking Weddings und seinen Kunden, es sei denn, sie werden ausdrücklich und schriftlich von Walking Weddings bestätigt.

(3) Diese AGB gelten auch, wenn im Rahmen einer fortlaufenden Geschäftsbeziehung in einzelnen Fällen kein ausdrücklicher Bezug auf sie hergestellt wird, ohne dass in jedem speziellen Geschäftsfall eine separate schriftliche Mitteilung erforderlich ist. Diese AGB gelten insbesondere für zusätzliche oder nachfolgende Dienstleistungen, zusätzliche Bestellungen innerhalb bestehender Geschäftsbeziehungen oder Abrufaufträge im Rahmen laufender Rahmenvereinbarungen.

2. Angebote

Angebote von Walking Weddings sind, sofern nicht anders in dem Angebot angegeben, für einen Zeitraum von 30 Tagen gültig.

3. Bestellungen

(1) Aufträge des Kunden sind für Walking Weddings verbindlich, sobald sie bei Walking Weddings eingehen.

(2) Auftragsbestätigungen von Walking Weddings müssen vom Kunden umgehend überprüft werden, und bei Abweichungen müssen sie innerhalb von 3 Tagen, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen schriftlich gemeldet werden, da andernfalls die Auftragsbestätigung für den Kunden verbindlich ist.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Walking Weddings auf einen Dritten zu übertragen, es sei denn, Walking Weddings hat zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Walking Weddings ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen heranzuziehen. Walking Weddings ist auch berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Die Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.

4. Preise

(1) Alle genannten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich zum jeweils geltenden Satz zum Zeitpunkt der Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Darüber hinaus gelten die Gebührenrichtlinien für technische Büros und Anhang A sowie das zugehörige Leistungsprofil Technische Ausstattung in ihren jeweils aktuellen Versionen.

(2) Der Kunde ist für alle steuerlichen Verpflichtungen aus dem Auftrag verantwortlich, einschließlich Transaktionsgebühren oder Quellensteuern, und hat Walking Weddings diesbezüglich freizustellen.

Wenn Sie weitere Abschnitte übersetzen oder spezifische Fragen haben möchten, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

5. Zahlungsbedingungen

(1) Die Rechnungsstellung erfolgt bei Erbringung der im jeweiligen Auftrag spezifizierten Dienstleistungen. Wenn Teildienstleistungen in Einzelaufträgen erbracht werden, erfolgt die Rechnungsstellung bei Abschluss der jeweiligen Teildienstleistungen. Ungeachtet dessen ist Walking Weddings berechtigt, seine Dienstleistungen rückwirkend monatlich in Rechnung zu stellen. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung in voller Höhe zur Zahlung fällig. Die Gutschrift auf dem Bankkonto von Walking Weddings ist relevant für die Rechtzeitigkeit der Zahlung.

(2) Wenn bis zum Fälligkeitstag der jeweiligen Rechnung keine Zahlung erfolgt ist, gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind die Ersatzkosten für Mahnungen und Inkassoleistungen sowie Verzugszinsen in Höhe von 10% pro Jahr vereinbart. Darüber hinaus ist der säumige Kunde verpflichtet, alle zusätzlichen Kosten zu erstatten, die Walking Weddings entstanden sind, einschließlich außergerichtlicher Anwaltskosten.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Ansprüche aus irgendeinem Titel zurückzuhalten oder mit Forderungen von Walking Weddings aufzurechnen, es sei denn, die Forderung wurde ausdrücklich schriftlich von Walking Weddings anerkannt oder ist gerichtlich oder schiedsrichterlich als rechtsverbindlich festgestellt worden.

(4) Im Falle des Zahlungsverzugs ist Walking Weddings jederzeit berechtigt, seine Dienstleistungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu verschieben.

6. Vertragsbildung

Die Annahme von Aufträgen gemäß Klausel 3 dieser AGB ist für Walking Weddings nur nach schriftlicher Bestätigung durch Walking Weddings verbindlich.

7. Dienstleistungen

(1) Walking Weddings erbringt seine Dienstleistungen gemäß dem jeweiligen Auftrag. Sofern der Auftrag den Beginn der Dienstleistungen nicht spezifiziert, wird Walking Weddings, wenn möglich, innerhalb von 30 Arbeitstagen nach schriftlicher Auftragsbestätigung mit der Erbringung der Dienstleistungen beginnen. Falls der Kunde aus irgendeinem Grund innerhalb von 30 Tagen keine Dienstleistungen von Walking Weddings in Anspruch nehmen möchte, muss der Kunde Walking Weddings schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Auftragsbestätigung darüber informieren. Strafklauseln oder Schadensersatzansprüche, aus welchem rechtlichen Grund auch immer, sind für verspätete Dienstleistungen ausgeschlossen, es sei denn, Walking Weddings befindet sich vorsätzlich oder grob fahrlässig in Verzug.

(2) Die Dienstleistungen von Walking Weddings gelten als erbracht, wenn die vertragliche Arbeit abgeschlossen ist.

8. Gewährleistung und Haftung

(1) Walking Weddings gewährleistet die Konformität der vertraglichen Dienstleistungen mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Österreich, in Übereinstimmung mit den folgenden Bestimmungen.

(2) Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tag der Erfüllung der vertraglichen Leistung und endet sechs Monate nach Erbringung der Leistung. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Die Anwendung von § 924 des österreichischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen unverzüglich nach Erbringung zu prüfen, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, und Walking Weddings unverzüglich schriftlich über etwaige Mängel zu informieren. Mängel an einer Anlage, die auf einen fehlerhaften Planungsdienst von Walking Weddings zurückzuführen sind, müssen unverzüglich ab dem Zeitpunkt gemeldet werden, zu dem der Kunde diese Mängel identifiziert hat oder bei Anwendung kaufmännischer Sorgfalt hätte identifizieren müssen, spätestens jedoch sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Dienstleistung durch Walking Weddings.

(4) Im Falle einer Mängelrüge ist Walking Weddings nach eigenem Ermessen berechtigt, die aus angeblich fehlerhaften Dienstleistungen resultierenden Mängel entweder beim Kunden vor Ort oder am Installationsort der jeweiligen Anlage zu überprüfen.

(5) Wenn ein Mangel auf die Lieferung oder Dienstleistung eines Dritten zurückzuführen ist, werden die Gewährleistungsansprüche von Walking Weddings gegenüber dem Dritten auf den Kunden übertragen.

(6) Erfolgt keine Meldung eines Mangels innerhalb der in den Absätzen (2) und (3) genannten Fristen, gilt dies als Annahme der Leistung, und der Kunde hat keine Ansprüche gegen Walking Weddings für die jeweilige Dienstleistung mehr.

(7) Walking Weddings haftet gegenüber dem Kunden für Schäden, die durch Mängel in der Dienstleistung über die Bestimmungen des Absatzes (1) hinausgehen, nur in dem Umfang, in dem solche Schäden durch die Haftpflichtversicherung von Walking Weddings abgedeckt sind. Walking Weddings verpflichtet sich, auf eigene Kosten eine Haftpflichtversicherung für die zu erbringenden Dienstleistungen abzuschließen, mit einer Deckung von 3 Millionen Euro für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden pro Versicherungsfall, für maximal zwei Versicherungsfälle pro Jahr. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung von Walking Weddings darüber hinaus ausgeschlossen.

(8) In jedem Fall ist die Haftung von Walking Weddings auf die Höhe der vereinbarten Gebühr für die Dienstleistung, die den Schaden verursacht hat, begrenzt. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist jede Haftung von Walking Weddings ausgeschlossen.

(9) Walking Weddings haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

(10) In jedem Fall hat der Kunde das Verschulden von Walking Weddings nachzuweisen.

(11) Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Walking Weddings verjähren sechs Monate nach Kenntnis von Schaden und schädigender Partei.

9. Fehler

Die Anfechtung eines Vertrags, der vom Kunden mit Walking Weddings aufgrund eines Fehlers oder einer Reduktion um mehr als die Hälfte (laesio enormis) abgeschlossen wurde, ist ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

(1) Die in einem Angebot spezifizierten Dienstleistungen gehen erst nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über. Solange Walking Weddings das Eigentum behält, darf der Kunde Pläne, Zeichnungen, Beschreibungen und andere Dokumente nicht nutzen. Darüber hinaus hat Walking Weddings ein Zurückbehaltungsrecht für alle im Angebot spezifizierten Dienstleistungen sowie die genannten Dokumente, bis alle ausstehenden Forderungen vollständig beglichen sind.

(2) Bei Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung des bestehenden Vertrags oder im Fall ausstehender Zahlungen ist Walking Weddings berechtigt, seine Dienstleistungen ganz oder teilweise zu unterbrechen oder zu verschieben. Zusätzlich ist Walking Weddings während eines Rechtsstreits mit einer Partei berechtigt, seine vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise zu unterbrechen oder zu verschieben.

11. Höhere Gewalt

Walking Weddings ist berechtigt, seine Dienstleistungen ganz oder teilweise in Fällen höherer Gewalt zu unterbrechen oder zu verschieben. Wenn ein solcher Fall höherer Gewalt länger als 3 Monate anhält, ist Walking Weddings berechtigt, den betroffenen Auftrag oder Vertrag ohne Vorankündigung einseitig zu kündigen. Fälle höherer Gewalt umfassen Krieg, bewaffnete Konflikte, terroristische Akte, staatliche Eingriffe und Verbote, Transportschäden, Arbeitskämpfe, alle Arten von Naturkatastrophen, Ausbrüche von Krankheiten und Epidemien sowie Embargos.

12. Datenschutz

Die für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Der Kunde erteilt Walking Weddings die Zustimmung zur Verwendung dieser Daten zu Werbezwecken, insbesondere als Referenz.

13. Vertraulichkeit

Der Kunde ist verpflichtet, alle Geschäfts- und Geschäftsgeheimnisse von Walking Weddings, von denen er Kenntnis erlangt hat, sowie den Inhalt des mit ihm abgeschlossenen Vertrags vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung erstreckt sich ausdrücklich auch auf seine Mitarbeiter. Die Offenlegung oder Veröffentlichung eines von Walking Weddings erstellten Angebots oder eines mit Walking Weddings abgeschlossenen Vertrags ist strengstens untersagt.

14. Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Der Gerichtsstand ist in allen Fällen das zuständige Gericht in Wien, Österreich.

(2) Österreichisches Recht gilt für alle rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien, unter Ausschluss der Verweisnormen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

15. Sonstiges

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige Regelung ersetzt, die wirtschaftlich derjenigen am nächsten kommt, die für unwirksam erklärt wurde.

(2) Die Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen nur der Klarheit und dürfen nicht zur Auslegung der Bestimmungen verwendet werden.

(3) Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form zur Gültigkeit.

(4) Wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in eine andere Sprache als Deutsch übersetzt werden, unabhängig davon, von wem und aus welchem Grund, gilt ausschließlich die deutsche Version. Bei Abweichungen gilt die deutsche Version und ist für Auslegungen heranzuziehen.